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Rechenzentrum

Rezepte abrechnen
– einfach und sicher

Einfach abrechnen in der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie

Abrechnung mit Krankenkassen (MLA)

Die direkte Abrechnung mit Krankenkassen erfolgt nach § 302 SGB V elektronisch per maschinenlesbarer Abrechnung (MLA) und wird verschlüsselt versendet. THEORG druckt alle nötigen Anschreiben, z. B. für den Versand der Originalbelege, automatisch aus. Die Originalbelege können vor dem Versand in die Rezeptekartei eingescannt werden – so haben Sie die Originalverordnungen immer zu Hand. Abrechnungen mit Berufsgenossenschaften und anderen Kostenträgern erfolgen als Einzelabrechnung auf Papier.

Abrechnung über die Abrechnungsstelle

Wenn Sie über eine Abrechnungsstelle abrechnen, bereitet THEORG die Rezepte für die Abrechnung vor und taxiert diese den Vorgaben für die Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie entsprechend. Am Monatsende drucken Sie eine Liste der Rezepte aus, die Sie an die Abrechnungsstelle übergeben. Die Liste weist alle Verordnungen mit Rezeptwert und Zuzahlung aus, wobei taxierte Rezepte mit den Daten der Abrechnung gekennzeichnet werden. Damit ist immer nachvollziehbar, mit welcher Abrechnung ein bestimmtes Rezept abgerechnet wurde.

Abrechnung von Privatrezepten

Die Abrechnung von Privatrezepten erfolgt schnell und unkompliziert. Die Zahlung des Privatpatienten kann bar, per Rechnung oder bargeldlos per EC-Karte erfolgen.

Preislistenservice

Mit dem Preislistenservice von THEORG rechnen Sie immer aktuelle Heilmittelpreise ab und das ganz automatisch! Das Modul informiert Sie über aktuelle Preisänderungen und spielt diese auf Wunsch direkt ein. Das Einbinden neuer Heilmittel-Preislisten funktioniert ganz bequem, ohne aufwändigen Download oder Extra-Installation.

Immer der passende Preis

Mit der im THEORG-Terminplan enthaltenen Raum-Info kann einem Patienten beim Eintreffen direkt ein Raum zugeordnet werden. So sieht der Therapeut sofort, wo der Patient wartet – besonders hilfreich, wenn der Patient nicht persönlich vom Therapeuten empfangen wird.

Volle Preiskontrolle

Bei der Behandlung von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen und anderen Kostenträgern sind Sie an die verhandelten Rahmenbedingungen und Preise gebunden. Für Privatpatienten können Sie die Preise für Ihre Leistungen selbst festlegen.

Falls Sie die Heilmittelpreise lieber manuell in THEORG einpflegen möchten, ist das natürlich auch möglich – jedoch mit mehr Aufwand verbunden (Informationen über neue Preislisten erhalten Sie in der Regel von Ihrem Berufsverband).

Voraussetzungen und Hinweise für die Nutzung des Preislistenservices

Voraussetzung für die Nutzung des Preislistenservices ist eine Servicevereinbarung zu THEORG. Der Preislistenservice kann jedoch unabhängig von der Servicevereinbarung jederzeit unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist gekündigt werden.

Die Kosten für den Preislistenservice werden pro Monat und IK-Nummer berechnet. Falls Sie mehrere IK-Nummern für getrennte Berufsgruppen einsetzen, z. B. Physiotherapeuten und Ergotherapeuten, oder Betriebe in mehreren KV-Bezirken betreiben, benötigen Sie den Preislistenservice für mehrere IK-Nummern.

Bei Verwendung mehrerer IK-Nummern, für die jedoch die identischen Preislisten relevant sind, benötigen Sie den Preislistenservice nur einmal.

Hinweis: Die Referenz-Datenbank des Preislistenservice wird in Kooperation mit verschiedenen Datenlieferanten nach bestem Wissen erstellt und aktualisiert. Die Bereitstellung der Daten erfolgt jedoch ohne Gewähr.